…und wer definiert was zu viel ist
Wir erwarten von allen Personen, die am Fest teilnehmen einen achtsamen, respektvollen Umgang miteinander. Wir sind uns bewusst, dass jede*r diskriminierende Denkmuster unbewusst verinnerlicht hat, finden es aber gerade deshalb wichtig, aktiv daran zu arbeiten diese abzubauen und diskriminierende Verhaltensweisen und Äußerungen nicht zu tolerieren.
Da die Gesellschaft leider nur kleine Schritte in emanzipatorischer Richtung geht (und teilweise auch wieder rückwärts) und es deshalb immer noch feministische lady*feste braucht, ist ein lady*fest zwar eine Pause von unhinterfragter männlicher Dominanz, aber keine Insel. Auch hier sind patriarchale und diskriminierende (Denk-)Muster nicht so einfach überwunden. Auch oder gerade hier, wo sich Menschen treffen, die ihre gesellschaftlich aufgezwungene Rolle nicht einfach schlucken wollen, kann es zu verletzenden, diskriminierenden Situationen kommen. Wir hoffen, dass wir durch einen achtsamen Umgang miteinander solchen Situationen vorbeugen können. Sollten sich Menschen dennoch verletzt oder diskriminiert fühlen, hoffen wir auf eine respektvolle Auseinandersetzung, die Raum für die Bedürfnisse der betroffenen Personen und wenn gewünscht einen Klärungsprozess bietet. Und zudem Raum für die Gegenseite lässt, zu Einsicht zu gelangen.
Falls es zu einer Grenzüberschreitung durch sexualisiert/sexistische oder rassistische Muster kommen sollte, finden wir eine Anwendung der Definitionsmacht richtig und wichtig. Das heißt: wir zweifeln nicht die betroffene Person an, indem wir ihre Deutung des Vorfalls in Frage stellen oder uns nach dem genauen Verlauf des Vorfalls erkundigen, sondern unterstützen die betroffene Person in dem, was für sie in der Situation wichtig ist, um sich sicher zu fühlen. Den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Missbrauchs der Definitionsmacht nehmen wir damit in Kauf. Welche Konsequenzen das für die Grenzen-überschreitende Person hat, richtet sich nach den Bedürfnissen der betroffenen Person. Grenzüberschreitungen sind -da emotional- nie objektivierbar! Daher sehen wir es als generell unmöglich an, dass Außenstehende definieren, ob und in welchem Maße eine Grenzüberschreitung stattfand – dies liegt allein im Ermessen bzw. Erleben der betroffenen Person!
Definitionsmacht sehen wir nur anwendbar bei strukturellen Unterdrückungsverhältnissen, wie Sexismus oder Rassismus. Es ist oft nicht leicht zu trennen, aber diskriminierendes Verhalten ist nicht automatisch mit rassistischer/sexistischer Diskriminierung gleichzusetzen.